Alterssuizid in einer alternden Gesellschaft
Ein Beitrag von Monika Blau
Wissenschaft & Generationenforschung , Generationen-Politik & -Dialog , Gesundheit, Sport & Bewegung , Partizipation, Integration & Inklusion
26. Oktober 2023
Stille Akzeptanz von Alterssuizid? Medizinethikerin Ruth Baumann-Hölzle ordnet im Interview die Suiziddiskussion im Hinblick auf eine alternde Gesellschaft, Altersbilder und Generationenbeziehungen ein.
Im japanischen Spielfilm «Plan 75» wird ein staatlich gefördertes Suizidbeihilfe-Programm einer nahen Zukunft thematisiert, um die gesellschaftlichen Kosten für alte bzw. betagte Menschen ab 75 Jahren (Gesundheitskosten, Pflege- und Betreuungskosten etc.) substanziell zu verringern.
Der Film beschreibt ein demografisches Phänomen der westlichen Industriestaaten, das als «alternde Gesellschaft» bezeichnet wird. Dabei verändert sich die bisherige Altersstruktur dieser Gesellschaften stark zugunsten der ältesten Altersgruppen, da die anderen Altersgruppen nicht entsprechend proportional gleichfalls wachsen bzw. sich verkleinern.
Damit nimmt der Film eine Entwicklung auf, die aufgrund der nicht mehr reproduktionsfähigen Geburtenraten (weniger als 2 Kinder pro Frau) auch die Schweiz zu einer «alternden Gesellschaft« werden liess und in der Mitte des letzten Jahrhunderts mit dem «Pillenknick» ihren Anfang nahm. Jede Generation, die seitdem in der Schweiz entstand, war kleiner als die vorherige. Mit den dagegen noch geburtenstarken Jahrgängen zwischen 1946 und 1964 verstärkt sich bis Mitte des 21. Jahrhunderts diese Entwicklung zu einer alternden Gesellschaft weiter.
Die Medizinethikerin Ruth Baumann-Hölzle der Stiftung Dialog Ethik ordnet die Suiziddiskussion im Hinblick auf eine alternde Gesellschaft und den Generationenbeziehungen ein. Das Interview führte Monika Blau, Co-Programmleiterin von Intergeneration.
Hinweis: Spielfilm «Plan 75» auf SRF 1
«Plan 75» thematisiert ein staatlich gefördertes Suizidbeihilfe-Programm einer nahen Zukunft, um die gesellschaftlichen Kosten für alte bzw. betagte Menschen ab 75 Jahren substanziell zu verringern. SRF 1 zeigte «Plan 75» am 7. Dezember 23:50-1:40 Uhr als Free-TV-Premiere und ist derzeit noch in der SRF Mediathek.
Mit Ihrem Institut Dialog Ethik beobachten Sie seit Jahren intensiv, wie die Gesellschaft in der Schweiz – aber auch im internationalen Kontext – auf die Fragen, die eine alternde Gesellschaft aufwirft, reagiert und in einem ethischen Sinne damit adäquat umzugehen lernt. Was stimmt Sie bei Ihren Beobachtungen gerade der gesellschaftlichen Generationenbeziehungen hoffnungsvoll und was macht Ihnen hier eher Sorgen?
Ganz generell bleiben die älteren Menschen heute länger aktiv als in der Vergangenheit und viele haben eine gute Lebensqualität, sodass sie an vielen Aktivitäten junger Menschen teilnehmen können. Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen Jung und Alt zeitweise und wirkt gegenseitigen Vorurteilen entgegen. Zudem ist auch das Band zwischen Jung und Alt bei vielen Familien am Lebensanfang wie auch im fortgeschrittenen Alter nach wie vor eng. Dies lässt sich am freiwilligen Engagement sowohl der Grosseltern bei der Kinderbetreuung als auch bei der Betreuung der kranken bzw. hochaltrigen Eltern ablesen. 40% der Grosseltern betreuen mindestens einmal wöchentlich ein Enkelkind und 60% der 25-64Jährigen unterstützen ihre Eltern bzw. Schwiegereltern. Bereits 2014 vermerkte der Bundesrat in seinem Bericht „Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige», dass es in der Altersgruppe der Männer und Frauen ab 65 zwischen 220 000 und 260 000 Personen waren, die mit oder ohne Spitex-Dienste informelle Hilfe beanspruchten. Zudem sei anzunehmen, dass wegen der demografischen Entwicklung die Anzahl der pflegebedürftigen alten Menschen noch weiter zunehmen würde. Im Bericht wurde geschätzt, dass bis 2030 diese schätzungsweise 46 Prozent zunehmen würden. Dieser wachsende Betreuungsbedarf wird auch das Band zwischen den Generationen strapazieren. Dies auch vor dem Hintergrund weiterer gesellschaftlicher Entwicklungen, wie z.B. die zunehmende Vereinzelung und Vereinsamung – ob Jung oder Alt. Diese bereiten mir Sorgen.
Die Einsamkeit wird zunehmend zu einer Epidemie. Besonders davon betroffen sind vulnerable Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe zur Bewältigung ihres Lebensalltags angewiesen sind. Abhängigkeit entwickelt sich zu einem Schimpfwort. Das Selbstverständnis des modernen Menschen ist stark geprägt vom Willen nach Unabhängigkeit und Autonomiefähigkeit. Dabei wird Autonomie jedoch eigentlich als Autarkie verstanden, d.h. völlige Selbstständigkeit. Dazu kommt eine Gesellschaft, welche sehr einseitig wirtschaftlich orientiert ist und stark von wirtschaftlichen Interessen gesteuert wird. Leistungen, welche keinen Gewinn erzielen, wie Pflege- und Betreuungsleistungen sind stets unterfinanziert. Davon sich vulnerable Menschengruppen und damit auch besonders hochaltrige, fragile Menschen stark betroffen. Sie alle laufen im Gesundheitswesen Gefahr, fehlversorgt zu werden, sei dies durch Überversorgung bei lukrativen Leistungen oder sei dies durch Unterversorgung bei Pflege und Betreuung.
Totale Selbständigkeit und Unabhängigkeit gibt es nicht. Wir brauchen andere Menschen nur schon zum Überleben, aber auch für ein gutes Leben. Als Menschen sind wir „Beziehungswesen“ (vgl. Baumann-Hölzle R. 1990) und aufeinander angewiesen. Wenn das Bewusstsein dafür schwindet, werden wir einander gleichgültig und gleichgültige Menschen werden einsam, seien sie nun jung oder alt. Technische Kontakte über die sozialen Netzwerke können diesen Beziehungsverlust nicht wettmachen. Beziehung braucht Leiblichkeit, gegenseitiges Wohlwollen und Liebe. Dieser zunehmende Beziehungsverlust der Menschen untereinander und diese einseitige Wirtschaftsorientierung der Gesellschaft machen mir denn auch am meisten Sorgen. Zusammen werden sie zu einem gefährlichen, gesellschaftlichen Cocktail, der dazu führt, dass auch die Empathie für vulnerable Menschen abnimmt, mit denen sich kein wirtschaftlicher Gewinn erzielen lässt. Sie werden von der Gesellschaft zunehmend nur noch als Last empfunden.
Es wird heute auch von einer «stillen Akzeptanz des Alterssuizids» durch die Gesellschaft gesprochen. Der Suizid einer alten bzw. betagten Person wird demnach eher akzeptiert als der von einer jungen Person, insbesondere, wenn eine unbefriedigende Lebensqualität als Motivation angeführt wird. Auch das Motiv Lebenssattheit wird bei betagten Menschen genannt. Welche Rolle spielen dabei Altersbilder und die gesellschaftliche Haltung zum Altern? Was für Diskussionen würden Sie sich von der Gesellschaft in ethischer Hinsicht dazu wünschen?
Die Altersuizide ohne Beihilfe nehmen derzeit eher ab, im Gegensatz zu den Suiziden bei jungen Menschen. Hingegen nimmt der Suizid mit Beihilfe generell und vor allem bei alten Menschen zu. Die Zahl der assistierten Suizide wächst seit ihrer legalen Einführung 2001 unter alten Menschen in der Schweiz deutlich. 2021 werden beim assistierten Suizid 1213 Menschen ab 65 Jahren (bis 64: 178 Menschen) schweizweit gezählt. Das Durchschnittsalter der Suizidbeihilfe in der Schweiz ist um die 80 Jahre, d.h. es sind also vor allem alte Menschen, die Suizidbeihilfe beanspruchen. Angesichts des zunehmenden Anteils Älterer an der Gesamtbevölkerung wird mit einem Anstieg der Suizide Älterer gerechnet. Die Unterbewertung der „stillen“ oder „larvierten“ Suizide und die zahlreichen Grenzfälle zu tödlichen Unfallverletzungen und weiteren unklaren Todesursachen führen zu einer Dunkelziffer nicht erfasster Suizide, auch von alten und betagten Menschen. Suizidbeihilfe ist aber nicht ein Altersphänomen, wie man angesichts dieser Zahlen meinen könnte, sondern geht stets einher mit Erkrankungen und Multimorbidität. Die Suizidbeihilfe bei gesunden alten Menschen ist nach wie vor umstritten. Hingegen ist die Selbsttötung bei unheilbar kranken Menschen mittlerweile breit akzeptiert. Danach sollen Menschen ihr Leiden mit einem Suizid abkürzen können, wenn sie dies wollen. Diesbezüglich haben bereits eine Normalisierung und auch Banalisierung der Selbsttötung stattgefunden (Anghileri, W. 2020). Beim Alterssuizid aus anderen Beweggründen ist dies noch nicht der Fall.
Solange alte Menschen gesund und fit sind, sind sie in der Gesellschaft als konsumierende Seniorinnen und Senioren, dazu gehört auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sehr willkommen. Sobald sie aber fragiler, vulnerabler und vor allem betreuungs- und pflegebedürftig werden, teilen sie das Los mit den andern vulnerablen Menschengruppen wie Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Sterbenden. Ihnen gemeinsam ist, dass sie auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Sie werden zunehmend als gesellschaftliche Belastung gesehen und nehmen sich auch selbst als solche wahr, denn diese Abwertung von vulnerablen Menschen verinnerlichen die Menschen. Sie betrachten ihr eigenes Leben zunehmend als nicht mehr lebenswert. Die Folge davon ist eine Zunahme der Selbsttötung mit Beihilfe. Dieses Phänomen ist aber nicht altersbedingt, sondern hat mit einem funktionalistischen Menschenbild (Baumann-Hölzle, R. 1990) zu tun. Danach erschöpft sich der Wert eines Menschen in seinen Funktionsfähigkeiten und Wirtschaftskraft.
Zweifellos kann sich der Mensch selbst töten. Die ethische Frage ist, soll er dies tun dürfen in einer pluralistischen und säkularen Gesellschaft und soll ihm dabei geholfen werden dürfen?
Der Umgang mit dem Suizid und der Suizidbeihilfe ist in der Schweiz gesetzlich wie folgt geregelt: Urteilsfähige Menschen dürfen nicht am Suizid gehindert werden, weil sie nicht gegen ihren Willen medizinisch behandelt werden dürfen. Denn jede medizinische Behandlung gilt in der Schweiz als Körperverletzung und bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Nur in Notfällen und dringlichen Situationen dürfen und müssen Menschen behandelt und ihr Leben gerettet werden, wenn ihr Wille noch nicht bekannt ist. Dies deshalb, weil jeder Mensch ein Recht auf Leben hat. Der Patientenwille im Sinne eines Abwehrrechtes gegenüber lebenserhaltenden Massnahmen steht aber über der Pflicht zur Lebenserhaltung. Wir dürfen leben, müssen es aber nicht. Suizidbeihilfe ist möglich, wenn sie nicht aus eigennützigen Gründen geschieht.
Nach einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2006 hat jeder urteilsfähige Mensch die Freiheit zum Suizid, aber kein Anspruchsrecht auf Suizidbeihilfe gegenüber der Gesellschaft. Diese muss daher niemandem den Suizid ermöglichen. Suizidbeihilfe wird in der Schweiz als private Angelegenheit betrachtet. Überprüft wird die Freiwilligkeit nach einem vollzogenen Suizid durch die Polizei, denn ist ein Mensch nicht urteilsfähig oder handelt er oder sie nicht freiwillig, so gilt Suizidbeihilfe als aktive Sterbehilfe und damit als Mord. Die Urteilsfähigkeit als Schnittstelle zwischen Selbst- und Fremdbestimmung entscheidet daher über die Legitimität einer Suizidbeihilfe. Die Straflosigkeit der Suizidbeihilfe erwächst in der Schweiz dem Abwehrrecht als negative Freiheit und nicht als Einforderungsrecht im Sinne der positiven Freiheit.
Für die Straffreiheit der Suizidbeihilfe ist die Urteilsfähigkeit der jeweiligen Person rechtlich entscheidend. Damit eine Person urteilsfähig ist, muss sie die folgenden Fähigkeiten als Kriterien kumulativ erfüllen (vgl. SAMW 2018):
- Wissensfähigkeit: Sie muss sich über die Konsequenzen der Selbsttötung bewusst sein.
- Wertungsfähigkeit: Sie muss die Selbsttötung moralisch bewerten können.
- Willensfähigkeit: Sie muss selbständig einen Willen bilden können.
- Willensumsetzungsfähigkeit (Selbststeuerungsfähigkeit): Sie muss ihren Willen umsetzen können.
Erfüllt eine Person alle vier Kriterien, so ist in der Schweiz Suizidbeihilfe möglich. Aktuell lässt sich jedoch beobachten, wie es unterschiedlichste Bemühungen gibt, die Suizidbeihilfe und auch die Motivation zur Selbsttötung im Alter gesellschaftlich zu normalisieren und zu banalisieren. Suizidhilfeorganisationen werben dafür mit dem Begriff der «Lebenssattheit». Auch hob das schweizerische Bundesgericht am 9. Dezember 2021 die Verurteilung eines Arztes auf, der einer gesunden Ehefrau ein Rezept für den Suizid ausstellte, welche sich gemeinsam mit ihrem Mann suizidierte. Der Suizid und die Suizidbeihilfe werden zunehmend als Selbsttechnik (vgl. Macho, T. 2017) verstanden, die jedem und jeder zur freien Verfügung stehen soll. Die Argumentation für den Alterssuizid, wie überhaupt die Diskussion über die Suizidbeihilfe, wird meist individualethisch geführt und blendet sozialethische Argumente oft aus (Anghileri, W. 2020).
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Im schon zitierten Film «Plan 75» werden besonders die älteren Menschen als Zielgruppe des staatlichen Programms angesprochen, die aufgrund ihrer Armut staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Es werden in diesem Filmkonzept demnach besonders alte Menschen mit einer «lauten Akzeptanz des Alterssuizids» (und schlussendlich auch mit Senizid) konfrontiert, wenn sie als eine nicht mehr tragbare Belastung des Sozialsystems von der Gesellschaft wahrgenommen werden. Demnach wären nach dieser cineastischen Blaupause gut situierte Alte weniger betroffen. Wie ordnen Sie diesen sozialpolitischen Aspekt des Filmes in die ethische Diskussion der Schweiz zum Alter und zu Suizid ein?
Der Film „Plan 75“ entspricht den genannten Wertvorstellungen des funktionalistischen Menschenbildes. Verliert ein Mensch in diesem Rahmen seine Funktionsfähigkeiten und seine Wirtschaftskraft, verliert auch sein Leben seinen Sinn, es wird als „wertlos“ oder „nicht lebenswert“ betrachtet. Zusammen mit der einseitigen wirtschaftlichen Orientierung der Gesellschaft entsteht ein gesellschaftliches Klima, welches vulnerable Menschengruppen, sobald sie sogenannt „austherapiert“ sind und Pflege und Betreuung brauchen, unter Druck setzt. Sie müssen um ihrer Lebensberechtigung kämpfen. Davon sind auch gutsituierte alte Menschen betroffen. Denn unter ihnen sind auch viele erfolgreiche Menschen, welche das funktionalistische Menschenbild oft stark verinnerlicht haben, sodass sie rascher Suizidbeihilfe beanspruchen, sobald sie vermehrt auf andere Menschen angewiesen sind.
Im Umgang mit der Suizidbeihilfe ist auch die Freiwilligkeit zu berücksichtigen. Der Entscheid für einen Suizid darf einem Menschen nicht von aussen aufgezwungen werden. Freiwilligkeit bedeutet aber auch, dass sich Menschen sich nur dann freiwillig für Suizidbeihilfe entscheiden können und sie nicht indirekt dazu gezwungen werden, wenn sie von der Gesellschaft akzeptiert sind und gut behandelt, gepflegt und betreut werden. Auch sozialpolitische Komponenten und gesellschaftliche Rahmenbedingung beeinflussen den individuellen Entscheid. Die Tatsache, dass ein Suizid von einem vulnerablen Menschen für die Gesellschaft effizient und kostensparend ist, darf als Anreiz zur Förderung der Suizidbeihilfe bei dieser Menschengruppe in einer einseitig wirtschaftlich orientierten Gesellschaft nicht unterschätzt werden.
Gut situierte Menschen sind meist besser gebildet und haben einen höheren Lebensstandard als finanziell schlechter gestellte Menschen, sodass sie gesünder sind und länger leben. Zudem haben sie auch mehr Möglichkeiten, sich dank ihren finanziellen Möglichkeiten gute Pflege und Betreuung zu organisieren. Bildung und wirtschaftliche Sicherheit sind denn auch die beste Prävention gegen frühen Tod und Krankheit. Sozialpolitisch wird dieser Aspekt viel zu wenig berücksichtigt gerade auch bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen und dem Rentensystem. Angesichts der starken Zunahme von alten Menschen aufgrund der demographischen Entwicklung werden diese Sozialversicherungen immer stärker beansprucht. Bei der derzeitigen Finanzierungslogik führt dies zu enormen Belastungen der jüngeren Generationen. Dies stellt das Verhältnis der arbeitstätigen Bevölkerung mit den Rentnergeneration zunehmend auf die Probe und kann Spannungen zwischen Jung und Alt erzeugen. Genau dies geschieht aktuell in Filmen wie z.B. im japanischen Film «Plan 75». Der Alterssuizid wird dabei u.a. auch als «Problemlösung» für demographische Veränderungen mit dem grossen Ungleichgewicht zwischen jungen und alten Menschen und die damit verbundenen gesellschaftlichen Belastungen propagiert. In einem solchen gesellschaftlichen Klima ist dann auch der Senizid, die Alterstötung, mit und dereinst ohne Einwilligung, nicht mehr weit. Eine andere Finanzierungslogik im Gesundheitswesen und beim Rentensystem, welche die psychosozialen Voraussetzungen der jeweiligen Personengruppen berücksichtigt, ist deshalb notwendig und bei der starken Zunahme von gesunden alten Menschen auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit.
Weiterführende Literatur:
- Anghileri Walter u.a. (2020): Sozialethische Überlegungen zum Umgang mit Sterben und Tod – Zweites Positionspapier zur Sterbehilfe des Interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen der Stiftung Dialog Ethik
- Baumann-Hölzle, Ruth (1990): Human-Gentechnologie und moderne Gesellschaft; Reihe «Gesellschaft und Ethik» Band 12. Theologischer Verlag Zürich
- Knöpfel C, Pardini P, Heinzmann C (2018): Gute Betreuung im Alter in der Schweiz; Seismo Verlag; Zürich & Genf
- Bericht des Bundesrates (2014): Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige Situationsanalyse und Handlungsbedarf für die Schweiz
- Macho, Thomas (2017): Das Leben nehmen – Suizid in der Moderne. Berlin: Suhrkamp Verlag,
- Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (2018): Medizin-ethische Richtlinien «Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis»
Weiterführende Webseiten:
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