Gemeinsame Tagesstätten für Jung und Alt
Ein Beitrag von Simone Schmid
Generationenverbindende Betreuung , Generationen-Politik & -Dialog , Partizipation, Integration & Inklusion
19. Juni 2023
Gemeinsame Tagesstrukturen für Jung und Alt sind eine innovative Lösung, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Diese Form der Tagesstrukturen bieten einen Ort, an dem Jung und Alt gemeinsam betreut werden. Beide Altersgruppen profitieren von alltäglichen Begegnungen, da heute Kinder und ältere Menschen im Betreuungsalltag voneinander getrennt sind. Ausserdem ergeben sich betriebswirtschaftliche Vorteile, wenn für beide Gruppen nur eine gemeinsame Betreuungsinstitution benötigt wird. Warum sehen wir trotzdem keine blühende Landschaft von gemeinsamen Tagesstrukturen in der Schweiz?
Kürzlich musste sogar die schweizweit einzige gemeinsame Tagesstätte Tandem, die als hoffnungsvolles Pilotprojekt vor knapp 10 Jahren im Kanton Zürich startete, geschlossen werden. Wir nehmen dieses Ende zum Anlass, den Gründen für die fehlenden intergenerativen Tagesstätten nachzugehen und mögliche Lösungswege anzudenken.
Intergenerative Tagesstätten als neuer Lösungsansatz für eine alternde Gesellschaft
Eine intergenerative Tagesstätte verbindet eine Kindertagesstätte mit einer Tagesbetreuung für Senioren innerhalb eines Betriebs. Damit werden Begegnungen zwischen den Generationen in Alltagssituationen institutionell gefördert. In unserer Gesellschaft sind Menschen gerade im hohen Alter oft sozial isoliert und es gibt kaum Berührungspunkte zwischen den Generationen im Alltag. Dabei lehren die alltäglichen Begegnungen allen Generationen – Kindern und auch Erwachsenen gleichermassen – das hohe Alter als etwas Selbstverständliches kennenzulernen und zu begreifen. Kinder können beispielsweise ihr Wissen über das Altern vertiefen und ihr Altersbild differenzieren. Die meisten Kinder haben oft ein eingeschränktes Bild von älteren Menschen – sie kennen vorwiegend ihre eigenen aktiven Grosseltern und ihr Altersbild ist von diesen geprägt. Deshalb können sie sich nicht vorstellen, welche Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse (pflegebedürftige) Menschen im betagten Alter haben. Auch umgekehrt bringen intergenerative Begegnungen eine Bereicherung in der Lebensqualität für ältere Menschen. Diese können ihr Wissen und Erfahrungen an jüngere Generationen weitergeben und entdecken Fähigkeiten neu, welche sie wenig genutzt und deshalb vergessen haben oder lernen Neues dazu. Durch das Staunen, die Freude und die Unvoreingenommenheit der Kinder, werden die älteren Menschen zudem animiert, sich sozial einzubringen und zu vermitteln wie es in ihren jüngeren Jahren, zu früheren Zeiten einmal war und was sie erlebt haben. Intergenerative Begegnungen bringen also diverse Vorteile für alle Altersgruppen – jedoch müssen diese Begegnungen sorgfältig von Fachpersonen geplant und begleitet werden.
Die Vorteile einer gemeinsamen Tagesstätte sind aber nicht nur für die Klientele der intergenerativen Tagesstätte selbst spürbar, sondern auch für Kitas und Alterstagesstätten in betrieblicher Hinsicht. So profitiert eine gemeinsame Tagesstätte von Skalen- und Synergieeffekten, da zum Beispiel ein administrativer Bereich für beide Betreuungsgruppen genügt oder Leistungen von beiden Altersgruppen genutzt werden können (Garten, Sport- und Spielmaterial, Verpflegung, Personal etc.). Beide Betreuungsformate könnten also von einer Verschmelzung ihrer Betriebsformen profitieren.
Tandem Tagesbetreuung Bülach
Ein Beispiel für solch eine innovative Lösung war das Tandem Tagesbetreuung in Bülach. Der Verein Tandem Tagesbetreuung bezeichnete seine intergenerative Tagesstätte als eine Art Grossfamilie. Der Verein hat Pionierarbeit in der Kinder- und Seniorenbetreuung geleistet – er gründete schweizweit die erste gemeinsame Tagesstätte, in der Kinder und Senioren zusammen betreut worden sind.
Im Jahr 2016 wurde die generationenübergreifende Tagesstätte von der Alzheimervereinigung des Kantons Zürich mit dem renommierten Fokuspreis ausgezeichnet, da gerade auch Menschen mit Demenzerkrankungen von diesem Modell profitieren. Kurz vor seinem zehnten Jahrestag musste die Tagesstätte dennoch geschlossen werden – allein aus finanziellen Gründen. Das Problem der Tagesstätte war, dass die Leistungen der Altenbetreuung nicht genügend gedeckt werden konnten. So belief sich der Tagessatz für alte Menschen zwischen 120 und 140 Franken, was viele ältere Interessierte nicht selbst tragen konnten, obwohl ihnen das intergenerative Modell zusagte. «Die Abrechnung mit den Gemeinden und der Krankenkasse war nicht möglich, weil uns die Betriebsbewilligung für eine Senioren-Tagesbetreuung fehlt, für die es im Kanton Zürich leider noch keine Richtlinien gibt», sagt dazu Ruth Sarasin, ehemalige Präsidentin des Vereins Tandem. Eine Betriebsbewilligung des Kantons ist eine Voraussetzung, dass sich der Kanton an den Kosten einer Tagesstätte beteiligt. Eine Alterstagesstätte kann auch ohne Betriebsbewilligung aufgebaut werden, dabei werden vom Kanton aber keine Kosten übernommen und der Aufenthalt muss komplett vom Gast finanziert werden.
Da es beim Tandem keine Mitfinanzierung der Betreuungskosten weder von Seiten der Gemeinde noch des Kantons gab, konnte das Angebot von vielen Interessenten nicht in Anspruch genommen werden. Die innovative Einrichtung Tandem passte damit nicht in die gängigen staatlichen Finanzierungsstrukturen und es gelang auch nicht innerhalb von fast 10 Jahren der Betriebsexistenz, die kantonalen Rahmenbedingungen entsprechend zu optimieren, so dass Betriebsbewilligungen für Alterstagesstätten und – als innovatives Modell – auch für intergenerative Alterstagesstätten wie das Tandem in Bülach und im Kanton Zürich möglich geworden wären.
Viele Altenpflegeheime bieten mittlerweile neben den permanenten Plätzen in der Langzeitpflege auch Tagesplätze an und weisen so Strukturen einer Alterstagesstätte auf. Da diese Senioren-Tagesstätte zum Altenheim gehört, braucht es für dieses Tagesbetreuungsmodell keine Extra-Bewilligung. Auch im intergenerativen Bereich hat sich einiges zum Positiven verändert: Mittlerweile schliessen sich immer mehr Altersheime mit einer benachbarten Kita oder Spielgruppe für intergenerative Begegnungsmodelle zusammen, so dass zumindest punktuell intergenerative Begegnungen sich entwickeln können. Einige Beispiele dieses Kooperationsmodells finden sich in der Projektsammlung der Plattform Intergeneration. Tagesstätten, bei der eine gemeinsame Betreuung von Jung und Alt vorgesehen ist, existieren aber schweizweit derzeit noch keine.
Finanzierung von Tagesstätten
Obwohl intergenerative Tagesstätten demnach viele Vorteile aufweisen, gibt es diese trotzdem schweizweit aufgrund der hemmenden Rahmenbedingungen nicht. Ein naheliegender Grund dafür dürfte auch sein, dass Alterstagesstätten auch schon ohne intergenerativen Ansatz sehr viele Hürden überwinden müssen, um erfolgreich aufgebaut zu werden. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Finanzierung. Die Finanzierung von Alterstagesstätten ist auf Bundesebene gesetzlich nicht geregelt. Kantone und Gemeinden können für die Förderung und die Subvention von Alterstagesstätten eigene Strategien und Gesetze erarbeiten. Daher finden sich zwischen den Kantonen inzwischen grosse Unterschiede. Es gibt einige Kantone, welche die Finanzierung einer Alterstagesstätten regeln und damit verknüpft auch die Maximal-Tarife eines Aufenthaltes in einer Tagesstätte – sprich, wie viel ein Aufenthalt in der Tagesstätte maximal kosten darf. Aber es gibt auch Kantone, die gar nichts regeln. Die finanziellen Rahmenbedingungen sind aber ein wichtiger Faktor, damit eine Alterstagesstätte erfolgreich aufgebaut werden kann. Ohne Beiträge der öffentlichen Hand ist der Preis für den Aufenthalt so hoch, so dass die Angebote der Alterstagesstätte nur von wenigen Gutsituierten genutzt werden können. Die Hürde, eine Alterstagesstätte aufzubauen, ist demnach hoch. So gibt es schweizweit im Vergleich zu Altersheimen auch relativ wenige Alterstagesstätten. Im Jahr 2021 gab es in der Schweiz rund 1530 Altersheime. Im Vergleich dazu wurden in 2021 nur rund 520 Tages- und Nachtstrukturen gemeldet. Die Hürde, diese dann intergenerativ zu gestalten, erscheint sogar noch höher.
Ähnlich wie bei Alterstagesstätten wird die Finanzierung von Kitas ebenfalls hauptsächlich privat von den Familien getragen. Rund 90% aller Kitas sind als Verein, GmbH, Stiftung oder Unternehmenskita privat organisiert und zu durchschnittlich 2/3 durch Elternbeiträge finanziert. In der Politik zeichnen sich nun aber Änderungen im Bereich der Kinderbetreuung an. So hat der Nationalrat am 1. März 2023 einen Vorstoss angenommen, der vorsieht, dass die Kinderbetreuung mit 710 Millionen Franken unterstützt werden soll – darunter fallen vor allem auch Kitas. Die externe Kinderbetreuung in Kitas soll für Eltern bald günstiger werden. Durch die Unterstützung sollen auch mehr Kitaplätze geschaffen werden. Im Bereich der Kitas ist also eine politische Umstrukturierung im Gange. Auch bei der Finanzierung von Alterstagesstätten stehen in einigen Kantonen Änderungen bevor. Anhand den beiden Kantonen Solothurn und Basel-Stadt, welche die Finanzierung schon heute gesetzlich geregelt haben und der Stadt Zürich, welche die Finanzierung von Alterstagesstätten neu auf Gemeindeebene regelt, informieren wir über erste gangbare Lösungswege einiger Kantone und Gemeinden.
Vielversprechende Lösungsmodelle – Finanzierung auf Gemeindeebene und auf kantonaler Ebene
Der Kanton Solothurn hat im Jahr 2018 ein Gesetz zur Finanzierung von Alterstagesstätten erlassen: Senioren erhalten von ihren Gemeinden eine finanzielle Unterstützung, wenn sie eine Tagesstätte besuchen. Die Hoffnungen an das neue Gesetz waren damals hoch – man erwartete durch die Subvention mehr Alterstagesstätten und mehr Senioren, die das Angebot nutzen würden. Jedoch blieb das Wachstum aus. Mitte 2019 gab es im Kanton Solothurn neun Alterstagesstätten mit insgesamt ca. 70 Plätzen. Das sind gleich viele Plätze wie 2015. Wieso stagnierte der Ausbau der Alterstagesstätten? Die Senioren werden von den Gemeinden mit 10 bis 30 Franken entlastet. Der Aufenthalt in einer Tagesstätte im Kanton Solothurn liegt aber bei maximal 125 Franken. Das ist erstens für die Tagesstätte nicht kostendeckend und zweitens können sich viele Senioren den Aufenthalt trotz Beiträgen von den Gemeinden nicht leisten. Obwohl Gemeinden Tagesstätten subventionieren, ist die Finanzierung für diese ein grosses Hindernis, da die Senioren bzw. ihre Familien die Kosten nicht mitfinanzieren können. Die erhoffte Wirkung, dass sich im Kanton Solothurn Alterstagesstätten als Alternative zum Altersheim etablieren würden, blieb also bislang aus.
Auch in der Stadt Zürich gab es einen gesetzlichen Vorstoss zur Finanzierung von Tagesstätten. Die Stadt Zürich beschloss in Bezug auf die «Städtische Altersstrategie 2034» die Massnahme zur Mitfinanzierung von Aufenthalten in Tagesstätten für Personen mit wenigen finanziellen Mitteln. Das bedeutet, wenn sich Personen ohne Zusatzleistungen (z.B. Ergänzungsleistungen) den Aufenthalt in einer Tagesstätte nicht leisten können, werden diese mit bis zu 230 Franken pro Tag finanziell unterstützt. Dabei unternimmt die Stadt Zürich einen bedeutenden finanziellen Schritt, um der steigenden Anzahl an pflegebedürftigen alten Menschen gerecht zu werden. Da im Kanton Zürich die Finanzierung von Tagesstätten nicht geregelt ist, wird diese nun gesetzlich auf der Gemeindeebene der Stadt Zürich geregelt. Die Stadt Zürich leistet somit einen wichtigen Beitrag auf kommunaler Ebene, um mit der demographischen Alterung adäquat umzugehen. Die Stadt Zürich beteiligt sich zudem ebenfalls auf Gemeindeebene mit Subventionen an den Betreuungskosten für Kinder, die in der Stadt Zürich wohnen.
Ein Beispiel für eine erfolgreiche Finanzierung von Alterstagesstätten auf kantonaler Ebene ist Basel-Stadt. Basel-Stadt hat die Finanzierung von Tagesstätten im Jahr 2011 gesetzlich geregelt. Im Gesundheitsgesetz ist verankert, dass der Kanton Tagesstätten zugunsten von Personen mit Wohnsitz in Basel-Stadt fördert. Die Voraussetzungen für den Aufenthalt in einer Tagesstätte sind der Wohnsitz in Basel-Stadt und ein ärztliches Zeugnis für den Bedarf. Sind diese erfüllt, zahlt der Gast noch zwischen 45 und 59 Franken für den Aufenthalt in der Tagesstätte. Der Kanton übernimmt dann die Restkosten, welche zwischen 100 und 130 Franken liegen. Somit wird die Schwelle für die Nutzung einer Alterstagesstätte gesenkt und der Kanton leistet einen wichtigen Beitrag, um die Altersbetreuung zu unterstützen.
Obwohl in Basel-Stadt die Finanzierung von Alterstagestätten schon seit 2011 gesetzlich geregelt ist, gibt es aber auch dort noch keine intergenerativen Tagesstätten. Die Finanzierung von Alterstagesstätten kann also nicht der einzige Grund dafür sein, wieso das Modell der intergenerativen Tagesstätte in der Schweiz bislang nicht existent ist.
Die hier aufgezeigten Finanzierungsgesetze beziehen sich alle explizit auf Alterstagesstätten. Es stellt sich nun die Frage, wie die spezielle Finanzierung von intergenerativen Tagesstätten geregelt wird. Das Problem beim Tandem im Kanton Zürich war, dass die intergenerative Tagesstätte keine Betriebsbewilligung für die Betreuung von Senioren und Seniorinnen erhalten konnte, da eine solche Bewilligung nur Altenpflegeeinrichtungen im Kanton Zürich möglich ist und die Nutzer der Tagesstätte somit den Aufenthalt komplett selber finanzieren mussten. Da sich die oben angesprochenen Gesetze nur auf Alterstagesstätten beziehen, ist die Finanzierung von gemeinsamen Tagesstätten derzeit nicht implizit (geschweige explizit) geregelt. Es braucht deshalb eine klare gesetzliche Regelung zur Finanzierung von intergenerativen Tagesstätten.
Intergenerative Betreuung
Seit 2017 setzt sich das Programm Intergeneration mit der Entwicklung und dem Ausbau von Generationenprojekten in Betreuungsinstitutionen auseinander. Erfahren Sie jetzt mehr über unseren Förderschwerpunkt zur generationenverbindenden Betreuung oder erkunden Sie vielfältige Projekte und weitere Beiträge in unserer Themenübersicht.
Ausblick und Handlungsbedürfnisse
Es ist offensichtlich, dass Alterstagesstätten vor allem hinsichtlich der Finanzierung in vielen Kantonen grosse Hindernisse überwinden müssen. Um die Rahmenbedingungen der Finanzierung von Alterstagesstätten nachhaltig zu verbessern, wäre das Thema stärker auf die politische Agenda zu bringen. Durch die Verankerung auf gesetzlicher Ebene werden Tagesstätten nachhaltig subventioniert und aufgebaut. Politische Sensibilisierungs- und Überzeugungsarbeit sollte also in allen Kantonen betrieben werden, um flankierend auch die Finanzierung von intergenerativen Tagesstätten als spezielles Modell nachhaltig gewährleisten zu können.
Es ist aber auch anzumerken, dass trotz erfolgreicher Finanzierung von Alterstagesstätten (wie etwa in Kanton Basel-Stadt) der Aufbau von intergenerativen Tagesstätten nicht zwangsläufig mitgefördert wird. Die Lobbyarbeit darf also nicht bei Alterstagesstätten aufhören, sondern muss gezielt die Verschmelzung von Kitas und Alterstagesstätten als ein weiteres Modell berücksichtigen. Dazu benötigt es eine spezielle Sensibilisierungsarbeit für gemeinsame Tagesstätten. Die Politik wie die Bevölkerung sollte sich der Bedeutung von intergenerativen Tagesstätten bewusster werden, um das neue Angebot zu fördern und nutzen zu können.
Die Vorteile von intergenerativen Tagesstätten müssen also klarer herausgearbeitet werden: Intergenerative Tagesstätten wirken dem demografischen Wandel konstruktiv entgegen, stärken den Zusammenhalt und den Dialog zwischen den Generationen, bieten für Jung und Alt klare Vorteile und schaffen nachhaltige Generationenbeziehungen. Wir setzen uns ein für eine blühende Landschaft von gemeinsamen Tagesstrukturen in der Schweiz – Machen Sie mit?
Melden Sie sich bei Intergeneration, wenn Sie an einer Initiative für gemeinsame Tagesstätten interessiert sind oder selbst schon aktiv sind oder gerne werden wollen.
Weitere Literatur
- Age-Dossier 2022: Nicht daheim, nicht allein – Potenziale und Grenzen von Alterstagesstätten
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Die frühere Präsidentin des Vereins Tandem Tagesbetreuung Ruth Sarasin schrieb uns anlässlich unseres Blogbeitrags zur Lage von intergenerativen Tagesstätten in der Schweiz: “Jetzt hat TANDEM schon seit einem halben Jahr den Betrieb aufgelöst, vor zwei Monaten der Verein!
Es ist nach wie vor traurig, dass das intergenerative Konzept nur mit Spenden funktioniert hat und nicht selbsttragend werden konnte.
Ich habe den Beitrag gelesen, ich finde die Ausführungen gut geschrieben und leider richtig. Ich hoffe sehr, dass diesbezüglich auf kantonaler Ebene die Schritte endlich gemacht werden.
Falls dir meine reichlichen Erfahrungen dienlich sein können, kann ich gerne behilflich sein.”
Vielen Dank für diesen spannenden Beitrag! Ich hoffe, dass man in und mit diesem Thema weiterkommt, denn die Vorstellung, im Alter auch in einer intergenerativen Tagesstätte betreut zu werden, finde ich schampar stimmig …